24.06.2024 · Nachricht · Teilungsversteigerung
Notwendigkeit der Zustimmung des Nacherben zum Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung.
Ist eine Miteigentümerin lediglich als nicht befreite Vorerbin am Grundbesitz beteiligt, bedarf ihr Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung der Zustimmung der Nacherben.
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