· Scheidung
Das Ehegattenerbrecht und familienrechtliche Konsequenzen im Scheidungsverfahren

von RA Holger Siebert, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, Berlin
| Die Scheidungsquote in Deutschland lag zuletzt bei rund 37 Prozent. In diesem Kontext spielt aus juristischer Sicht das Zusammenspiel von Erb- und Familienrecht eine wichtige Rolle. Ab wann und unter welchen Voraussetzungen entfällt im Falle einer Trennung das Ehegattenerbrecht? Welche Konsequenzen hat der Tod eines Ehepartners im Scheidungsverfahren? Und welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für Zugewinnausgleichsansprüche? Diese und weitere Fragen beantwortet dieser Beitrag. |
1. Das gesetzliche Erbrecht von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gehören bekanntlich zu den gesetzlichen Erben (§ 1931 BGB, § 210 LPartG). Dabei richtet sich die Erbquote zum einen danach, neben welchen Verwandten geerbt wird, und zum anderen, in welchem Güterstand die Eheleute verheiratet waren.
a) Erbrechtliche Sicht der Quote
Neben Abkömmlingen des Erblassers (Verwandte erster Ordnung), egal ob ehelich oder nicht ehelich, sind der überlebende Ehegatte und der eingetragene Lebenspartner Erbe zu einem Viertel (§ 1931 Abs. 1 S. 1 BGB, § 10 Abs. 1 S. 1 LPartG). Auf die Anzahl der Abkömmlinge kommt es hierbei nicht an.
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