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  • · Fachbeitrag · Nottestament

    Nahe Todesgefahr beim Drei-Zeugen-Testament

    von RA Dr. Gudrun Möller, FA Familienrecht, Münster

    | Das OLG Hamm hat aktuell dazu entschieden, wann von einer nahen Todesgefahr i. S. d. § 2250 Abs. 2 BGB auszugehen ist. |

    Sachverhalt

    Die Erblasserin (E) war geschieden. Der Beteiligte zu 1) ist ihr Sohn (S). Die E litt an Krebs im Endstadium. Sie kam in ein Krankenhaus und verstarb am 19.2.14 im Hospiz. Im privatschriftlichen Testament hatte sie den S zum Alleinerben eingesetzt. Zugleich hatte sie verfügt, dass Herr C sowie Herr L dem S beratend zur Seite stehen sollten. Die Beteiligte zu 2) ist die Anwältin (A) der E. Sie suchte die E am 4.2.14 und 13.2.14 im Krankenhaus auf und fertigte einen Testamentsentwurf. Dieser war mit „Nottestament“ überschrieben und inhaltlich als Niederschrift zum Zweck der Fertigung eines Nottestaments verfasst und mit dem Datum des 13.2.14 versehen worden. Am Samstag, den 15.2.14 wurde auf dieser Grundlage im Krankenhaus vor drei Zeugen folgendes Nottestament errichtet:

     

    • Nottestament

    Ich, …, setze meinen Sohn, ... (S), zu meinem Alleinerben ein. Sollte dieser das Erbe ausschlagen, setze ich das Hospiz in … als Erben ein. Meinen beiden Enkeln, …, und ..., vermache ich jeweils ..., meinem Enkel ,…, vermache ich ... (…) Ich ordne die Testamentsvollstreckung an. Als Testamentsvollstreckerin setze ich Frau … (Anwältin A) ein. (...)

     

    Vorstehende Niederschrift wurde Frau ... (E) am 15.2.14 gegen 8:15 Uhr im Klinikum … laut vorgelesen und von ihr uneingeschränkt gebilligt. Genehmigt und unterschrieben: … (Q); … (T) und ... (I).