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  • 24.03.2020 · Fachbeitrag · Grundbuchrecht

    So wird der verstorbene Nießbrauchsberechtigte aus dem Grundbuch gelöscht

    | In Ausgabe 03/20 von EE haben wir erläutert, welcher Handlungsbedarf sich für Erben nach einem Erbfall bezogen auf das Grundbuch ergibt, sofern der Erblasser Grundstückseigentümer war. Ein anderer Handlungsbedarf ergibt sich, wenn – wie so oft – beschränkt dingliche und höchstpersönliche Rechte bestehen, die im Grundbuch in der Abteilung II eingetragen sind, und der Berechtigte stirbt. Dieser Beitrag erläutert exemplarisch anhand eines Nießbrauchs, was der Eigentümer grundbuchrechtlich tun muss. |