· Urteilsbesprechung · Erbbaurecht
Ersetzung der Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar
Das OLG München hat sich mit der Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines Erbbaurechts befasst, weil er die Zustimmung nur gegen Erstattung seiner Anwaltskosten erteilen wollte.
Sachverhalt
Der Beteiligte zu 1 war Inhaber eines Erbbaurechts. Nach dem Erbbaurechtsvertrag bedurfte eine weitere Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Die Zustimmung durfte nach der vertraglichen Regelung nur verweigert werden, wenn die wirtschaftlichen Interessen des Grundstückseigentümers geschädigt würden oder der Erwerber nicht vollständig in die Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag eintritt.
Der Erbbauberechtigte wollte das Erbbaurecht seiner Tochter übertragen. Im endgültigen Übertragungsvertrag trat die Erwerberin ab Lastenübergang in sämtliche Rechte und Pflichten ein, übernahm den Erbbauzins und unterwarf sich wegen der Zahlungspflichten der sofortigen Zwangsvollstreckung.
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