· Urteilsbesprechung · Dreizeugentestament
Unwirksamkeit eines Nottestaments
| Auf eine Beschwerde im Erbscheinsverfahren hat sich das OLG München mit der Wirksamkeit eines Dreizeugentestaments befasst. Dem Beschwerdeführer gereichten dabei die hohen Nachweishürden zum Nachteil. |
Die verwitwete und kinderlose Erblasserin hat in einem Dreizeugentestament den Beschwerdeführer als Alleinerben eingesetzt.
In ihrer Wohnung wurde am Tage der Errichtung des Testaments der schlechte Allgemeinzustand der Erblasserin festgestellt. Sie wurde vom Notarzt versorgt, der diesen Zustand attestierte. Eine Einweisung in ein Krankenhaus hat sie abgelehnt und eine Belehrung über die möglicherweise damit einhergehenden Konsequenzen hat sie unterschrieben. Später hat auch die Bereitschaftsärztin, die die Erblasserin aufgesucht und versorgt hat, auf die Lebensgefahr hingewiesen. Gegen 17.00 Uhr am 13.3.20 hat die Erblasserin ein Dreizeugentestament errichtet. Dieses wurde nur von den drei Zeugen unterschrieben, nicht jedoch von der Erblasserin, die am 18.3.20 verstarb.
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