21.09.2022 · Nachricht · Ausschlagung
Anfechtung einer Ausschlagung wegen Irrtums über die Erbfolge?
| Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt, ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum. |
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