21.09.2022 · Nachricht · Ausschlagung
Anfechtung einer Ausschlagung wegen Irrtums über die Erbfolge?
Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt, ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum.
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