Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung

    Erfolgreich in den Pflichtteilsanspruch vollstrecken

    von Prof. Dr. Jürgen Damrau, Konstanz

    | Gläubiger können auch in den Pflichtteilsanspruch ihres Schuldners vollstrecken. Der Beitrag zeigt, wie es richtig geht. |

    1. Gesetzeswortlaut des § 852 ZPO und frühere Auslegung

    Gem. § 852 Abs. 1 ZPO ist der Pflichtteilsanspruch der Pfändung nur unterworfen, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist. Aus dieser Formulierung schloss man allgemein bis zur Entscheidung des BGH vom 8.7.93, dass der Anspruch vor vertraglicher Anerkennung oder Rechtshängigkeit unpfändbar sei.

    2. Die Wende durch BGHZ 123, 183 = FamRZ 93, 1307

    Die Leitsätze der Entscheidung vom 8.7.93, die die Abkehr von solcher engen Pfändbarkeit des Pflichtteilsanspruchs zur Folge hatte, lauten: