09.09.2019 · Fachbeitrag · Testament
Schlusserbeneinsetzung für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens
| Häufig verwenden Testierende die Klausel „für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens soll … gelten“. Grundsätzlich gilt das Testament auch, wenn die Ehegatten innerhalb eines kurzen Zeitraums nacheinander versterben und der Überlebende daran gehindert ist, neu zu testieren. Ausnahmsweise soll das Testament selbst dann gültig sein, wenn ein erheblicher zeitlicher Abstand vorliegt und ein Aufrechterhaltungswille für diesen Fall im Testament angedeutet ist. Der BGH hat aktuell klargestellt, welche Anforderungen an die Andeutung zu stellen sind. |