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  • · Fachbeitrag · Testament

    Auslegung der Klausel „Für den Fall, dass ich … tödlich verunglücke“

    von RiOLG Dr. Andreas Möller, Hamm

    | Auch ein vermeintlich eindeutiger Wortlaut eines Testaments ist auszulegen. Das KG hat daher die Formulierung in einem Testament „Für den Fall, dass ich heute … tödlich verunglücke, …“ ausgelegt. Dazu im Einzelnen. |

     

    Sachverhalt

    Die Erblasserin (E) und der Beteiligte zu 1 (V) waren beim Erbfall geschieden. Die Beteiligten zu 2) und 3) (K1) und (K2) sind ihre gemeinsamen Kinder. Nach dem Tod der E hat V als damaliger Betreuer des K1 einen gemeinschaftlichen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragt, der die Beteiligten K1 und K2 als Miterben je zur Hälfte ausweist. Das Nachlassgericht hat einen entsprechenden gemeinschaftlichen Erbschein erteilt. Danach hat V ein zwischenzeitlich von ihm gefundenes Testament der E eingereicht, in dem sie alle drei Beteiligten zu gleichen Teilen als ihre Erben wie folgt eingesetzt hat:

     

    • Testament der E

    „... Für den Fall, das ich heute, am 26.11.99, tödlich verunglücke, fällt mein gesamter Nachlass (Haus, Auto, Konto und persönliche Sachen) zu gleichen Teilen an: …“