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  • · Fachbeitrag · Pflichtteil

    Überspringen einer Generation

    von RA Dr. Thomas Papenmeier, FA Erbrecht, Chemnitz

    | In der Praxis kommt es häufig vor, dass Großeltern nicht ihren eigenen Kindern, sondern den Enkelkindern ihr Vermögen vererben wollen. Fraglich ist, wie sie dies gestalterisch am besten umsetzen können. Dazu im Einzelnen: |

    1. Störfaktor Pflichtteil

    Überträgt der Erblasser Vermögen auf die Enkel und übergeht er damit seine eigenen Kinder, ist zu beachten, dass die Kinder nach § 2303 Abs. 1 BGB pflichtteilsberechtigt sind.

     

    • Beispiel

    Oma O ist vermögend und verwitwet. Ihre einzige Tochter T hat ein uneheliches minderjähriges Kind K, das das Vermögen von O erben soll. Wie kann sie das gestalten? O möchte K als Alleinerbin einsetzen.