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  • · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Neuropsychologie kommt in die ambulante Versorgung

    von RAin, FAin für MedR Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg, www.schulz-hillenbrand.de

    Nach nunmehr fast achtjähriger Prüfungszeit hat der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) in seiner Sitzung am 24.November 2011 beschlossen, die neuropsychologische Diagnostik und Therapie in den ambulanten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen. Die wesentlichen Regelungen sind nachfolgend dargestellt.

    Was ist Neuropsychologie?

    Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie dient der Feststellung und Behandlung von hirnorganisch verursachten Störungen geistiger (kognitiver) Funktionen, des emotionalen Erlebens, des Verhaltens und der Krankheitsverarbeitung sowie der damit verbundenen Störungen psychosozialer Beziehungen. Es wird geschätzt, dass pro Jahr etwa 550.000 Menschen erkranken, wobei es zu unterschiedlichen Beeinträchtigungen der Gehirnfunktionen kommt. Die Anzahl von Patientinnen und Patienten, für die eine ambulante neuropsychologische Therapie angezeigt ist, wird auf jährlich etwa 40.000 bis 60.000 geschätzt.

     

    Ziel ist es, die aus einer Schädigung oder Erkrankung des Gehirns resultierenden und krankheitswertigen kognitiven, emotionalen und motivationalen Störungen sowie die daraus folgenden psychosozialen Beeinträchtigungen und Aktivitätseinschränkungen der Patientin oder des Patienten zu erkennen und zu heilen oder zu lindern. Die neuropsychologische Therapie wird bei diesen Patienten oft bereits während der stationären Akutphase eingeleitet. Ziel ist eine zeitnahe ambulante Weiterbehandlung.