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  • 01.02.2006 | Testament

    Wann ist ein Testament wegen Testierunfähigkeit unwirksam?

    von RA Dr. Doris Kloster-Harz, München

    Die Überprüfung der Testierfähigkeit des Erblassers wird in Zukunft in der anwaltlichen Beratungspraxis an Bedeutung gewinnen. Mit zunehmendem Lebensalter steigen die Fälle von Altersdemenz überproportional an. Für Rechtsanwälte bedeutet dies, dass im Zusammenhang mit der Überprüfung von erbrechtlichen Angelegenheiten auch der Gesichtspunkt der Testierfähigkeit zu bedenken ist. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Indizien für eine Testierunfähigkeit sprechen.  

     

    Gesetzliche Grundlage

    Gemäß § 2229 Abs. 4 BGB liegt eine Testierunfähigkeit vor, wenn der Erblasser wegen  

    • krankhafter Störung der Geistestätigkeit,
    • Geistesschwäche oder
    • Bewusstseinsstörung

     

    nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.