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  • 01.04.2008 | Internationales Erbrecht

    Grundlagen des IPR, die Sie kennen müssen

    von RA Franz M. Große-Wilde, FA Erbrecht u. Bau- und Architektenrecht, Bonn

    Das internationale Erbrecht erhält auch in der praktischen Arbeit des Anwalts zunehmende Bedeutung. Der Beitrag verschafft einen Überblick und zeigt Gefahren.  

     

    In welchen Fällen greift internationales/ausländisches Recht?

    Die zentrale Frage ist zunächst, in welchen Fällen das internationale Recht typischerweise eine Rolle spielt und wie der Anwalt diese Fälle erkennt. Internationales oder ausländisches Recht muss bei den folgenden Faktoren in die Überlegungen einbezogen werden:  

    • Der Erblasser ist Staatsangehöriger eines anderen Staates oder staatenlos.
    • Der Erblasser hatte seinen letzten Wohnsitz außerhalb von Deutschland.
    • Es gibt im Nachlass Vermögenswerte außerhalb von Deutschland.
    • Eine letztwillige Verfügung oder ein Ehevertrag wurde im Ausland errichtet.
    • Einer der Erben wohnt im Ausland oder ist ausländischer Staatsangehöriger.

     

    Die vorstehenden Fragen muss der Anwalt regelmäßig frühzeitig klären. Die wichtigste und auch gefährlichste Tatsache ist hierbei die Staatsangehörigkeit der Beteiligten, in erster Linie des Erblassers. Während man von seinem Mandanten über die anderen Fragen meistens schnell informiert wird, ist die Frage der Staatsangehörigkeit sowohl für den Mandanten als auch für den Anwalt oft keine Frage. Es gibt viele Ausländer, die so gutes Deutsch sprechen, dass man gar nicht auf die Idee kommt, zu fragen.  

     

    Rechtsquellen