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  • 03.12.2010 | Internationales Erbrecht

    Erbrecht in der Türkei

    von RA Franz Große-Wilde, FA Erbrecht, Bonn

    Erbfälle mit Berührung zur Türkei nehmen zu. Neben der großen türkischen und türkischstämmigen Minderheit in Deutschland betrifft dies zunehmend auch Deutsche mit Wohnsitz in der Türkei. Der Beitrag informiert über die Grundsätze des türkischen Erbrechts.  

     

    Quellen

    Das türkische Zivilrecht ist in weiten Teilen dem schweizerischen Zivilgesetzbuch nachempfunden, dies gilt auch für das Erbrecht. Insoweit besteht auch eine starke Ähnlichkeit mit den deutschen Vorstellungen. Zum 1.1.02 ist das türkische Zivilgesetzbuch („Türk Medeni Kanunu“ ZGB) insgesamt neugefasst worden. Hierbei wurde auch die Nummerierung geändert.  

     

    Literaturhinweise: Eine Darstellung des türkischen Erbrechts findet sich bei Kiliç in Süß, Erbrecht in Europa, 2. Aufl., S. 1525 ff.; Rumpf, Einführung in das türkische Recht (04), und bei Rumpf in Ferid/Firsching, Internationales Erbrecht, Band VII, Türkei (06). Steuerliche Fragen behandeln Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 21, Rn. 134 (09) und Kesen, ZEV 03, 152 ff.  

     

    Gesetzliche Erbfolge