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  • 06.07.2009 | Gestaltungspraxis

    Veränderte Lebensverhältnisse erfordern Kontrolle von Testamenten und Erklärungen

    von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht und Erbrecht, Düsseldorf

    Dank des medizinischen Fortschritts erhöht sich zunehmend die Lebenserwartung. Statistisch gesehen beträgt sie derzeit für Männer 76,89 und für Frauen 82,25 Jahre. Im Laufe der Zeit können Lebensumstände eintreten, die bei Testamentserrichtung vor Jahren oder Jahrzehnten noch nicht bekannt waren. Daher ist es erforderlich, Urkunden mit erbrechtlichem Inhalt in bestimmten Zeitabständen zu überprüfen. Der folgende Beitrag nennt stichwortartig Beispiele für die Notwendigkeit der Aktualisierung und enthält ein Musteranschreiben, mit dem Sie Ihre Mandanten auf das Problem aufmerksam machen können.  

     

    Checkliste: Gründe für die Überprüfung letztwilliger Verfügungen

    1. Testamente  

    • Soll die als Alleinerbe/in eingesetzte Person Rechts- und Vermögensnachfolger/in bleiben?
    • Wäre nicht die Anordnung eines Vermächtnisses ausreichend?
    • Welche Person soll nunmehr Rechtsnachfolger/in werden?
    • Muss die Bestimmung eines Ersatzerben nachgeholt werden?
    • Ist nicht eine Testamentsänderung notwendig, um eine Erbengemeinschaft zu vermeiden?
    • Haben nichteheliche Lebenspartner beachtet, dass sie kein gemeinschaftliches Testament errichten können, sondern nur Einzeltestamente oder einen formbedürftigen Erbvertrag?
    • Wäre es sinnvoll, zur Vermeidung späterer Folgewirkungen (z.B. Streit zwischen Abkömmlingen), Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen oder sonstige auch nachlasssichernde Regelungen herbeizuführen?

     

    2. Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung  

    • Liegt überhaupt eine rechtlich geeignete und leicht auffindbare bzw. registrierte Vorsorgevollmacht einschließlich Betreuungsverfügung vor, die die Möglichkeit eröffnet, für den plötzlich erkrankten bzw. handlungsunfähigen Ehepartner einzuspringen und ihn zu vertreten (z.B. bei Bankgeschäften, Rentenangelegenheiten, Grundstücksfragen, Mietsachen, Vertretung vor Behörden, Entgegennahme von Erklärungen)?
    • Ist den Beteiligten klar, dass ohne entsprechende Erklärungen ein gerichtlich angeordnetes Betreuungsverfahren in der Regel notwendig wird und dieses durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden kann?

     

    3. Patientenverfügung  

    • Liegt überhaupt eine konkret umsetzbare Patientenverfügung vor, die im Verhältnis zum später behandelnden Arzt und Pflegepersonal regelt, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall möglich, gewünscht oder unverwünscht, bzw. zu unterlassen sind?
    • Ist den Beteiligten klar, dass auch Ärzte im Notfall entsprechende konkrete Informationen benötigen, um ihr medizinisches Handeln hierauf einstellen zu können?

     

    Bei Vorliegen einer Patientenverfügung:  

    • Wann wurde sie errichtet?
    • Entspricht sie noch den aktuellen persönlichen und rechtlichen Verhältnissen insbesondere im Hinblick auf die am 18.6.09 beschlossene gesetzliche Regelung der Patientenverfügung?
     

    Mit der folgenden Musterformulierung können Sie Ihre Mandanten für das Thema sensibilisieren und auf ggf. notwendige Änderungen ihrer Verfügungen aufmerksam machen. Es empfiehlt sich dabei, die vorstehenden Gründe zur Überprüfung letztwilliger Verfügungen in Form eines Merkblatts oder Fragenkatalogs beizufügen, da nur so die jeweiligen Problematiken richtig erkannt werden.  

     

    Musterformulierung: Mandantenanschreiben

    Sehr geehrter Herr/Frau Mandant,  

     

    nach unseren Informationen haben Sie vor etwa ... Jahren, also in einem länger zurück liegenden Zeitpunkt, über uns u.a. eine letztwillige Verfügung errichtet.  

     

    Wir können nicht abschätzen, ob diese noch den aktuellen Verhältnisse entspricht. Wir empfehlen Ihnen, diese oder sonstige Erklärungen gegebenenfalls zu überprüfen, um Ihnen entsprechende Nachteile zu ersparen.  

     

    Erfahrungsgemäß wird übersehen, dass entsprechende Erklärungen nur noch einen Gestaltungs- und Informationswert haben, wenn sie den aktuellen Verhältnissen entsprechen.  

     

    Ein Merkblatt/Fragenkatalog fügen wir an.  

     

    Mit freundlichen Grüßen  

     

    Rechtsanwalt/in