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  • 01.06.2005 | Gestaltungspraxis

    Der Unternehmensbeirat als Begleiter bei der Unternehmensnachfolge

    von RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Kornelia Reinke, beide Bonn

    Vorrangiges Ziel einer Unternehmensnachfolgegestaltung ist die Erhaltung und Fortführung des Unternehmens. Dafür bedarf es vor allem der sorgfältigen Nachfolgerauswahl. Bei Familienunternehmen ist der Familienfriede ein nicht zu unterschätzender Punkt. Der Unternehmer kann nicht einfach dem ältesten Nachkommen den Betrieb übergeben. Eine erfolgreiche Fortführung des Unternehmens verlangt den geeigneten Kandidaten unabhängig von etwaigen Traditionen. Damit sind familiäre Konflikte bei der Nachfolgersuche vorprogrammiert. Ein freiwilliger Unternehmensbeirat kann da eine wertvolle Hilfe sein. Wesentliche Erfolgsfaktoren liegen hier im außergerichtlichen Bereich.  

    Die Tätigkeit des Unternehmensbeirats

    Für größere Unternehmen, die sich in der Struktur und der Geschäftstätigkeit großen Publikumsgesellschaften in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) angenähert haben, ist ein Beirat als Überwachungs- und Kontrollorgan, das dem Aufsichtsrat bei der AG nachgestellt ist, unverzichtbar. Dagegen haben viele Unternehmer in kleineren und mittelständischen Betrieben Vorbehalte gegen einen freiwilligen Unternehmensbeirat. Die erste Generation eines Unternehmens befürchtet oft einen Machtverlust. Bei Familienunternehmen ängstigt die Vorstellung, Nichtfamilienangehörige über familieninterne Angelegenheiten, die das Unternehmen betreffen, zu unterrichten.  

     

    Dem Senior fällt es oft schwer, die Leitung rechtzeitig aus der Hand zu geben. Er ist zur Übergabe meist erst bereit, wenn er aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen das Unternehmen nicht mehr führen kann („Mit 50 merkt man selbst, dass die Kräfte nachlassen, mit 60 merken es auch die anderen, mit 70 merken es nur noch die anderen.“ Weinläder, Unternehmensnachfolge, S. 76). Der Fall eines agilen, aber bereits 79 Jahre alten Unternehmenslenkers, der der nächsten Generation nichts zutraut und sich daher in der Pflicht sieht, ist eben nicht der absolute Ausnahmefall, sondern aus der Praxis bekannt. Eine Beratung ist in einem solchen Fall kaum noch möglich. Ein freiwilliger Unternehmensbeirat wird es nicht so weit kommen lassen.  

     

    Externe Fachleute, die über einen Beirat in die Entscheidungsfindung des Unternehmens eingebunden werden, bieten viele Chancen für das Unternehmen (Schiffer in Arns, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., S. 997 ff. mit Mustern).