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  • 04.12.2008 | Familienrecht

    Wegfall des gesetzlichen Ehegattenerbrechts

    von RA Holger Siebert, FA Steuerrecht und Erbrecht, Alsfeld

    Trennen sich Ehegatten, ist eine wichtige Frage, ob der überlebende Ehegatte nach Trennung und Scheidung noch gesetzlicher Erbe werden kann.  

    Voraussetzungen des Ehegattenerbrechts

    Der überlebende Ehegatte ist nur (gesetzlich) erbberechtigt, wenn er im Zeitpunkt des Erbfalls mit dem Erblasser verheiratet war. Die Ehe hat im Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls nicht mehr bestanden, wenn  

    • ein rechtskräftiges Ehescheidungsurteil vorliegt (§ 1564 BGB),
    • die Ehe rechtskräftig aufgehoben wurde,
    • eine nichtige Ehe durch rechtskräftiges Nichtigkeitsurteil aufgehoben wurde.

     

    Bei einer sog. Nichtehe (zum Begriff und den Voraussetzungen Palandt/Brudermüller, BGB, 67. Aufl., vor § 1313 BGB Rn. 5) bestand zu keinem Zeitpunkt eine wirksame Ehe. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht entsteht nicht, da der Überlebende zu keinem Zeitpunkt Ehegatte des Erblassers war.  

    Wegfall des Ehegattenerbrechts durch Scheidung

    Beim Wegfall des gesetzlichen Ehegattenerbrechts aufgrund einer Ehescheidung sind formelle und materielle Voraussetzungen zu unterscheiden:  

     

    Formelle Voraussetzungen