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  • 02.04.2009 | Erbschaftsteuer

    Das bringt die Reform konkret

    von RA Holger Siebert, FA Steuerrecht und Erbrecht, Alsfeld

    In EE 08, 199, haben wir über den Regierungsentwurf vom 11.12.07 und den Kompromiss der Koalitionssitzung vom 6.11.08 berichtet. Inzwischen ist das ErbStRG am 1.1.09 in Kraft getreten. Der folgende Beitrag stellt die Neuregelungen in kompakter Form anhand von Checklisten und Übersichten vor (zum richtigen Vererben und Verschenken nach der Reform auch Gemmer, EE 09, 19).  

    Freibeträge

    Die Freibeträge für die einzelnen Steuerklassen sowie der Versorgungsfreibetrag wurden wie folgt geregelt:  

     

    Persönliche Freibeträge  

    Die personelle Zuordnung des Empfängers zu den jeweiligen Steuerklassen ändert sich nicht. Die Freibeträge, die mit Ausnahme von Eltern und Voreltern auch für Schenkungen gelten, erhöhen sich wie folgt: