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  • 01.06.2007 | Erbrechtsreform

    Die wichtigsten Eckpfeiler auf einen Blick

    von RA Holger Siebert, FA Steuerrecht und Erbrecht, Alsfeld

    Das BMJ hat einen Referentenentwurf auf den Weg gebracht, der das Pflichtteilsrecht modernisieren und Gestaltungsmöglichkeiten ausbauen soll. Der Beitrag ermöglicht einen Einstieg in das künftige Recht (den Entwurf finden Sie unter www.bmj.bund.de, unter „Themen“, „Zivilrecht“, „Erbrecht“).  

     

    Reformbedürftigkeit

    Das Erbrecht hat sich im Wesentlichen bis heute bewährt. Auf viele Erscheinungen wie die zunehmende Zahl von Ehescheidungen und von unverheiratet zusammenlebenden Paaren sowie Patchworkfamilien enthält es jedoch keine zeitgemäßen Antworten. Die geplante Reform soll dem Spannungsfeld zwischen den beiden verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Testierfreiheit des Erblassers auf der einen und der Mindestbeteiligung der Abkömmlinge am Nachlass auf der anderen Seite gerecht werden.  

     

    Reformentwurf

    Im Einzelnen sieht der Referentenentwurf folgende Änderungen vor: