· Fachbeitrag · Betriebshierarchie
Der Oberarzt als Sektionsleiter
von RA Marc Rumpenhorst, FA für ArbeitsR und MedizinR, Klostermann pp., Bochum, www.klostermann-rae.de
| Die bisher klassische und auch in der Vergütungsstruktur der Tarifverträge abgebildete Betriebshierarchie einer Krankenhausabteilung besteht grundsätzlich aus einem Chefarzt an der Spitze, einem leitenden Oberarzt als ständigem Vertreter sowie einer Riege von Oberärzten - vom Allrounder bis zum Spezialisten - und sowohl Fach- als auch Assistenzärzten in Weiterbildung. Allerdings weist diese Hierarchie häufig eine Lücke zwischen dem Chefarzt und den Oberärzten auf. Hier kommt der Sektions- oder Departementsleiter ins Spiel. |
Spezialisierung erfordert neue Organisation
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Spezialisierung im Bereich der Medizin weist das bisher „klassische“ Modell in vielen Krankenhäusern und Abteilungen eine Lücke zwischen dem Chefarzt und den Oberärzten auf. So kann der Chefarzt einer internistischen oder chirurgischen Abteilung nicht alle acht dazugehörenden Fachgebiete vertreten. Umgekehrt kann nicht jedes Krankenhaus vier oder mehr internistische und/oder chirurgische Abteilungen entsprechend den Facharztanerkennungen vorhalten. Dieses Problem setzt sich bei der Erbringung wahlärztlicher Leistungen und dem Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung fort. Auch insoweit ist es dem Chefarzt als oft einzigem Wahlarzt einer Abteilung nicht möglich, sämtliche wahlärztlichen Leistungen persönlich zu erbringen, sodass diese auf mehrere Ärzte unterschiedlicher Fachbereiche verteilt werden müssen.
Die im Zuge dieser Spezialisierung entstandene Lücke schließen viele Krankenhäuser dadurch, dass einzelne Fachbereiche durch verantwortliche Ärzte unterhalb der Abteilungsebene vertreten werden. Diese organisatorisch in eine Krankenhausabteilung eingegliederten, fachlich selbstständigen Bereiche werden Sektion oder Departement, ihr ärztlicher Leiter Sektions- oder Departementsleiter genannt.
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