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  • 09.03.2011 | Aktuelle Gesetzgebung

    Gesetz zur Einführung des Zentralen Testamentsregisters verkündet

    Das Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer wurde am 27.12.10 verkündet (BGBl I 10, 2255 ff.).  

     

    Ziel: Das Gesetz soll das Meldewesen in Nachlasssachen vereinfachen, beschleunigen und europatauglich machen.  

     

    Umsetzung: Es wird ein elektronisch geführtes zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer eingeführt. Dieses Testamentsregister soll die Justiz (AGe und Notare) durch einen einheitlichen Meldeweg zur Registrierung erbfolgerelevanter Urkunden entlasten. Das Zentrale Testamentsregister soll das Verfahren in Nachlasssachen verbessern. Denn die Bundesnotarkammer wird das zuständige Nachlassgericht und alle relevanten Verwahrstellen am Tag des Eingangs der Sterbefallmitteilung benachrichtigen können. Für das Mitteilungswesen in Nachlasssachen werden dadurch die Vorzüge der modernen Kommunikations- und Speichermedien nutzbar gemacht. Bisher werden letztwillige Verfügungen und andere für die Erbfolge relevante Urkunden dezentral bei rund 5.200 Stellen verwahrt und sind dort auf Karteikarten registriert. Dies führt zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung von Nachlassverfahren. In das elektronisch geführte zentrale Testamentsregister sollen nun die vorhandenen sowie die künftigen Verwahrdaten überführt werden.