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03.02.2021 · Downloads allgemein · Praxismanagement Richtlinie nach § 75B SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit

Für Zahnarztpraxen sind seit Februar 2021 konkrete Anforderungen an die IT-Sicherheit geregelt. Die „Richtlinie nach § 75b SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit“ (IT-Sicherheitsrichtlinie) legt verbindliche Sicherheitsstandards für alle niedergelassenen Zahnärzte fest.