
· VergütungPunktwerte für den Bereich der Heilfürsorge und für Unfallversicherungsträger werden zum 01.01.2021 erhöht
| Die Basis-Punktwerte im Bereich der Heilfürsorge (Bundespolizei und Bundeswehr) steigen zum 01.01.2021 um 2,53 Prozent. Ebenfalls erhöht werden die Punktwerte im Bereich der Unfallversicherung ‒ von zuletzt 1,32 auf 1,36 Euro im Jahr 2021. Hierüber informierte die KZBV die KZVen in einem Rundschreiben vom 11.12.2020 und 14.12.2020. |

Die erhöhten Vergütungen im Bereich der Heilfürsorge
Die für den Bereich der Heilfürsorge ab 2021 maßgeblichen Punktwerte im Vergleich zu den Werten aus 2020 lauten wie folgt:
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Leistungsbereich | (Basis-) Punktwert 2020 | Punktwertsteigerung für 2021 | Punktwert ab 01.01.2021 |
KCH/KG/KB/PAR | 1,2421 | 0,0314 | 1,2735 |
KFO/ZE | 1,0666 | 0,0270 | 1,0936 |
IP* | 1,3248 | 0,0335 | 1,3583 |
Sprechstundenbedarf | 1,7570 | 0,0445 | 1,8015 |
* Nur für den Bereich der Bundespolizei werden Punktwerte für IP-Leistungen vereinbart, nicht für die Bundeswehr.
Die erhöhten Vergütungen im Bereich der Unfallversicherung
Im Bereich der Unfallversicherung wurde der Abkommenspunktwert von 2,80 Prozent fortgeschrieben. Dieser steigt damit von 1,32 Euro auf 1,36 Euro in 2021. Die Gebühr für den „Bericht Zahnschaden“ erhöht sich von 21,42 Euro (Basisvergütung 2020) auf 22,02 Euro im Jahr 2021. Für die Berufskrankheitenanzeige steigt die Vergütung für Zahnärzte um knapp 3 Prozent von 17,44 auf 17,96 Euro in 2021. Damit wurde erstmalig eine Angleichung an den ärztlichen bzw. stationären Bereich erreicht.
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