
· LeserforumGeschlossene PAR an Weisheitszähnen als GKV-Leistung?
| FRAGE: „Gehört die geschlossene PAR-Therapie an Weisheitszähnen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse?“ |

Antwort: Die Abrechnungsbestimmungen der BEMA-Leistung AITb (Antiinfektiöse Therapie, je behandeltem mehrwurzeligen Zahn) enthalten keinen Ausschluss der Weisheitszähne, allerdings sind ‒ ebenso wie bei allen anderen betroffenen Zähnen ‒ die Richtlinien, die Abrechnungsbestimmungen sowie das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Die entsprechende Indikation für die PAR-Therapie der 8er sowie eine gute Prognose dürften hier ausschlaggebend sein. Bitte achten Sie auf ausführliche und sorgfältige Dokumentation im Laufe der gesamten PAR-Behandlung, damit steht auch der folgenden zweijährigen UPT-Strecke nichts im Wege.
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