
· AbrechnungWie sind Verbandsplatten abzurechnen?
| FRAGE: „Was ist eine Verbandsplatte und wie wird sie berechnet?“ |

Antwort: Eine Verbandsplatte ist eine Miniplastschiene aus Kunststoff. Sie wird je nach Indikation in verschiedenen Stärken hergestellt. Sie unterstützt die Blutstillung nach chirurgischen Eingriffen. Aus einem Abdruck wird ein Modell und darauf wird die Schiene hergestellt. Gerade für Patienten, die Antikoagulantien einnehmen, ist die Verbandsplatte eine sinnvolle Therapie. Sie dient dem optimalen Schutz des Operationsgebiets.
Bei privat versicherten Patienten wird die Leistung nach Nr. 2700 GOÄ zuzüglich Material- und Laborkosten berechnet.
Die Abrechnung bei Kassenpatienten wird unterschiedlich gehandhabt. In einigen KZVen kann die BEMA-Nr. Ä2700 zuzüglich Material- und Laborkosten direkt über die konservierend-chirurgische Abrechnung abgerechnet werden, in einigen werden die Leistungen über das Kieferbruchformular abgerechnet. Für die Abrechnung als Kassenleistung ist die Indikation ausschlaggebend. Ist die Indikation eine Kassenleistung, ist auch die Verbandsplatte eine Kassenleistung (Osteotomie der Zähne 46, 47 bei einem Patienten zur Abdeckung des Operationsgebiets bei Einnahme von Antikoagulantien). Nicht vertragszahnärztliche Leistungen lösen eine Abrechnung der Verbandsplatte nach GOZ auch bei einem Kassenpatienten aus (Schleimhauttransplantat aus dem Gaumen für eine spätere Implantation).
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