Die USA verzeichnen weltweit die meisten Todesfälle in der Coronapandemie. Dr. Megan Panico ist Intensivmedizinerin im Hartford Hospital, Hartfort, Connecticut. Wie sie mit Patienten zwischen Leben und Tod umgeht und wie sie die Doppelbelastung zwischen Beruf und Familie erlebt, zeigt der Kurzfilm COVIDLAND (07:28 min; online unter iww.de/s4529 ).
Glücklich ist, wer neben dem ständigen Wohnsitz auch noch über ein eigenes Ferienhaus verfügen kann. Abgesehen vom Erholungswert ist es in der aktuellen Niedrigzinsphase auch eine attraktive Kapitalanlage.
Als Chefarzt sind Sie in Ihrer Klinik i. d. R. der Letztentscheider: Egal, ob es um Diagnosen, Behandlungspläne, Personalentscheidungen oder Organisatorisches geht, müssen Sie viel und schnell entscheiden.
Ein Krankenhaus darf die intensivmedizinische Komplexbehandlung (OPS 8.980.20) nur abrechnen, wenn diese durch einen Facharzt geleitet wird, der eine Zusatzweiterbildung Intensivmedizin besitzt. Die Leitung der Behandlung erfordert, dass der Facharzt auch an Wochenenden zumindest stundenweise auf der Station anwesend ist. Im vorliegenden Fall scheiterte die Abrechenbarkeit von Leistungen über 12.000 Euro, weil das Krankenhaus diese Anwesenheit nicht durchgängig sicherstellen konnte (Sozialgericht [SG] Dresden, ...
Frage: „Unser Chefarzt der Unfallchirurgie hat den Schaft einer Hüft-Totalendoprothese (TEP) bei Kronusbruch explantiert und einen verlängerten Spezialschaft implantiert. D. h., es wurde keine komplette Hüft-TEP ...
Patienten, die sich weigern, an Maßnahmen zur Testung auf Corona mitzuwirken, haben keinen Anspruch auf Abschluss eines Behandlungsvertrags bzw. stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus (Landgericht [LG] Dortmund, ...
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Eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung von der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und den Beihilfeträgern ermöglicht seit dem 17.11.2020 die mehrfache Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Coronapandemie. Diese Abrechnungsmöglichkeit war zunächst zeitlich befristet und wurde nun bis zum 31.03.2021 verlängert – allerdings mit kleineren Einschränkungen.