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  • · Fachbeitrag · Krankenhausplanung

    Krankenhaus Rating Report 2025: Genügt der Koalitionsvertrag für einen Neuanfang?

    von Prof. Dr. Boris Augurzky, hcb GmbH, Essen, hcb-institute.de und RWI ‒ Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Essen, rwi-essen.de

    | Seit dem 01.01.2025 gilt das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Es sieht den Abbau von Überkapazitäten und die Bildung von Schwerpunkten und Zentren zugunsten der Behandlungsqualität und Wirtschaftlichkeit vor. Die seit Mai 2025 amtierende neue Bundesregierung hat nun die Aufgabe, das unter der Vorgängerregierung beschlossene KHVVG weiter umzusetzen. Hinzu kommt die weiterhin mehr als angespannte finanzielle Lage der Krankenhäuser sowie der Krankenkassen. Ob die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen ausreichen, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu stoppen, ist eine der zentralen Fragestellungen des Krankenhaus Rating Reports (KRR) 2025. |

    Etwa jedes siebte Krankenhaus 2024 in hoher Insolvenzgefahr

    Was die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser angeht, setzt sich der durch die Coronapandemie unterbrochene Abwärtstrend fort (vgl. CB 08/2024, Seite 6 ff.). Bis zum Jahr 2023 stieg die durchschnittliche Insolvenzgefahr auf 1,8 % an. Dabei befanden sich 16 % der Krankenhäuser im roten Bereich mit erhöhter Insolvenzgefahr, 21 % im gelben und 63 % im grünen Bereich. 43 % der Krankenhäuser schrieben im Jahr 2023 auf Konzernebene einen Jahresverlust (2020 nur 22 %). Das durchschnittliche Jahresergebnis fiel 2023 erstmals seit dem Jahr 2007 unter null auf -0,2 % der Erlöse (2020: 1,6 %). Die o. g. Zahlen basieren auf einer Stichprobe von 446 Jahresabschlüssen aus dem Jahr 2022 und 442 Abschlüssen aus 2023.

     

    Eine erstmals berücksichtigte Stichprobe der Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, die 124 geprüfte Jahresabschlüsse aus dem Kreis ihrer Mandanten umfasst, zeigt für das Jahr 2024 eine erneute deutliche Verschlechterung: Die Umsatzrendite sank um 1,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr, und die EBITDA-Marge (Gewinn vor Zinsen, Steuern sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände) war im Jahr 2024 erstmals negativ (-0,7 %). Die Hälfte der 124 Krankenhäuser könnte mit ihrem freien Geldmittelbestand den Finanzbedarf von höchstens zwei Wochen decken. Benötigt werden erfahrungsgemäß freie Geldmittel für mindestens vier Wochen. Rund 14 % der Krankenhäuser befanden sich in dieser Stichprobe in hoher Insolvenzgefahr.