Mit dem Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 25.9.2012 ist geplant, die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung sowie für Beschäftigte in der Gleitzone an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen.
Um sicherzustellen, dass die international vereinbarten, verschärften Regeln für Banken rechtzeitig zum 1.1.2013 in Kraft treten können, hat die Bundesregierung am 22.8.2012 den BMF-Gesetzesentwurf zur nationalen ...
Der Regierungsentwurf zum Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (BT-Drucks. 17/10491, 15.8.12) sieht unter anderem die Anhebung des gesetzlichen Verzugszinses von 7 % auf 8 % über dem ...
Der Gesellschaftsvertrag einer Kapitalanlagegesellschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf einen nur in geringem Umfang kapitalmäßig beteiligten Anleger nicht über Gebühr in die Haftung nehmen.
Geht eine Milchquote während eines Milchwirtschaftsjahrs von einem an einen anderen Milcherzeuger über, nimmt dieser an einer Saldierung von ihm überlieferter Milchmengen mit Unterlieferungen anderer Erzeuger auch ...
Minijobber sollen nach Plänen der derzeitigen Regierungskoalition ab dem 1.1.13 mehr verdienen können. Die Geringfügigkeitsgrenze soll von 400 EUR auf 450 EUR angehoben werden.
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
Im Gegensatz zu Zuwendungen von privater Seite zielen Zuwendungen der öffentlichen Hand grundsätzlich nicht auf die Erbringung einer konkreten Gegenleistung, sondern auf die Vornahme einer förderungswürdigen Handlung ab. Welche Grundsätze, Besonderheiten und Wahlrechte bei den unterschiedlichen öffentlichen Zuwendungsformen handelsrechtlich zu beachten sind, ist Gegenstand des Beitrags. Darüber hinaus wird die Bilanzierung von Zuschüssen in der Steuerbilanz dargestellt.