In 2022 haben geringfügig mehr Unternehmen Insolvenz angemeldet als im Jahr zuvor (+4,3 %). Deutlich stärker fiel der Anstieg bei Unternehmen mit 11 bis 100 Beschäftigten aus (+26,1 %). Die Mehrheit aller Insolvenzanträge stammte in 2022 jedoch erneut von Kleinstunternehmen (bis zu 10 Beschäftigte). Inzwischen empfiehlt die EU-Kommission daher für die Kleinstunternehmen, das Insolvenzverfahren zu vereinfachen.
Wenn Unternehmen eine Sport-Veranstaltung sponsoren, dann erhalten sie neben den üblichen Werbeleistungen (Bandenwerbung, Lautsprecherdurchsagen, Werbelogos auf Trikots etc.) oft auch Eintrittskarten für VIP-Logen.
Vor bereits fast zwanzig Jahren wurden die anschaffungsnahen Herstellungskosten in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG eingeführt. Umso erstaunlicher ist es, dass sich der BFH (3.5.22, IX R 7/21, Abruf-Nr. 231890 ) erst jetzt mit ...
Das 1000. Unternehmen hat sich für den Deutschen Nachhaltigkeitskodex registriert. Immer mehr entdecken seinen Nutzen, denn er ist modular, einfach und kostenlos anwendbar. Der vor mehr als zehn Jahren eingeführte Kodex ermöglicht es Unternehmen, einheitlich zum Thema Nachhaltigkeit Bericht zu erstatten.
Der Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG erfordert die Ermittlung eines Übergangsgewinns.
Betriebsprüfer der Finanzämter setzen in der Regel bestimmte Schwerpunkte. Einer dieser Schwerpunkte ist die Überprüfung von Rückstellungen in der Steuerbilanz. In einem aktuellen Fall beim FG Münster ging es um ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
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Das bei einer Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge geltende Wahlrecht zwischen der Sofortbesteuerung und der nachträglichen Besteuerung (Zuflussbesteuerung) fand bei einer Betriebsaufgabe bis dato keine Anwendung. Doch das ist seit der Entscheidung des BFH (29.6.22,
X R 6/20, Abruf-Nr. 232682 ) Schnee von gestern. Grund genug, die neuere BFH-Rechtsprechung und die ertragsteuerlichen Auswirkungen näher zu betrachten.