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  • 06.04.2023 · Fachbeitrag · Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Übergang der Gewinnermittlung von der EÜR zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

    | Der Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG erfordert die Ermittlung eines Übergangsgewinns. Soweit für Teilbereiche des Durchschnittssatzgewinns die Grundsätze der Einnahmen-Überschussrechnung des § 4 Abs. 3 EStG fortgelten, muss dagegen bei einem Wechsel von der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung zur Gewinnermittlung nach § 13a EStG kein Übergangsgewinn ermittelt werden (BFH 23.11.22, VI R 31/20, Abruf-Nr. 233927 ). |

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