13.11.2024 · Fachbeitrag aus AStW · Betriebsausgaben
Immer wieder kommt es vor, dass ein laufender Mietvertrag vorzeitig aufgelöst werden soll. Eine gängige Gestaltung, um den Mieter zur vorzeitigen Vertragsauflösung zu bewegen, ist insoweit der finanzielle Anreiz durch Zahlung einer Abfindung. Welche steuerlichen Besonderheiten hierbei zu beachten sind, zeigt das folgende Beispiel aus der Praxis.
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13.11.2024 · Fachbeitrag aus AStW · Steuern mindern
Steuerzahler haben nur noch wenige Wochen Zeit, um entweder die Steuerlast 2024 durch gezielte Steuerstrategien zu mindern oder um für einen perfekten Start ins neue Jahr zu sorgen. Hier einige interessante Last-Minute-Steuertipps bis zum Jahreswechsel.
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13.11.2024 · Fachbeitrag aus AStW · § 8 EStG
Eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Geldkartenmodells erfüllt das „Zusätzlichkeitserfordernis“ des § 8 Abs. 4 EStG nicht, wenn der Arbeitslohn zugunsten der monatlichen Aufladungen auf die Geldkarte reduziert wird. Die auf den 1.1.2020 rückwirkende gesetzliche Legaldefinition des Zusätzlichkeitserfordernisses in § 8 Abs. 4 EStG durch das Jahressteuergesetz 2021 stellt eine zulässige unechte Rückwirkung dar. So sieht es das FG Rheinland-Pfalz.
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13.11.2024 · Fachbeitrag aus AStW · § 9 EStG
Wann ist eine längere Fahrtstrecke als verkehrsgünstiger im Rahmen der Berechnung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich anzuerkennen? Eine Straßenverbindung ist dann als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere längere Straßenverbindung nutzt und die Arbeitsstätte auf diese Weise trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen i. d. R. schneller und pünktlicher ...
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13.11.2024 · Fachbeitrag aus AStW · § 20 EStG
Die Stundung der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlungsabrede ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren. Dies kann zu Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG führen. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben. Wird jedoch der Zins- bzw. Kaufpreisvorteil aus der Ratenzahlungsabrede z. B. im Rahmen eines ...
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13.11.2024 · Fachbeitrag aus AStW · § 33 EStG
Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie dem an Krebs erkrankten Steuerpflichtigen ärztlich verordnet worden sind.
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13.11.2024 · Fachbeitrag aus AStW · § 33 EStG
Für den Abzug außergewöhnlicher Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG sind den Aufwand mindernde Versicherungsleistungen ihrerseits nicht um damit in Zusammenhang stehende Rechtsberatungskosten zu kürzen, sodass Rechtsberatungskosten infolge des Abzugsverbots gemäß § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG im Ergebnis unberücksichtigt bleiben.
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13.11.2024 · Fachbeitrag aus AStW · § 33 EStG
Die als Existenzgrundlage i. S. d. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG verstandene materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen umfasst den wesentlichen Teil seines Vermögens oder seiner Arbeitskraft, die es ihm ermöglicht, einen nachhaltigen Ertrag zu erzielen. Der Verlust der Existenzgrundlage i. S. d. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG erfordert jedoch keinen dauerhaften Verlust der materiellen Lebensgrundlage. Auch entfällt die Zwangsläufigkeit von Zivilprozesskosten im Anschluss an eine ...
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13.11.2024 · Fachbeitrag aus AStW · Einkommensteuer
Einer internen Verfügung der Finanzverwaltung ist zu entnehmen, dass künftig eine stärkere Überprüfung stattfinden soll, ob ein Steuerzahler seinen Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG bereits einmal in Anspruch genommen hat. Denn diesen Freibetrag gibt es nur ein einziges Mal im Leben. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der
Steuerzahler den Antrag gestellt hat oder ob ihm der Freibetrag zu Recht gewährt wurde.
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13.11.2024 · Fachbeitrag aus AStW · Lohnsteuer
Wendet ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Vorteile zu, die nicht in Geld bestehen (sog. Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG), profitieren Arbeitgeber und Beschäftigte von der Freigrenze von monatlich 50 EUR nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG oder von der Pauschalierung nach § 37b EStG.
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