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    03.03.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Versäumnisurteil Teil 4

    Die Terminsgebühr bei einem VU in „Mischfällen“

    Im Zusammenhang mit Versäumnisurteilen (VU) sind „Mischfälle“ möglich, bei denen sowohl eine volle als auch eine ermäßigte Terminsgebühr entsteht. Ein solcher Mischfall tritt beispielsweise auf, wenn im Gerichtstermin eine Teilerörterung über einen Teil der Hauptforderung erfolgt. Anhand von praxisnahen Beispielen werden im Folgenden verschiedene Szenarien erläutert (vgl. zu Teil 1: RVG prof. 23, 213; zu Teil 2: RVG prof. 24, 14; zu Teil 3: RVG prof. 24, 28; Nummerierung der ...  > lesen

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    10.06.2025 · Sonderausgaben aus RVGprof

    Das KostBRÄG 2025: So wenden Sie die neuen Regeln optimal an

    Die Änderungen des KostBRÄG 2025 im Gebührenrecht gelten seit dem 1.6.25. Diese Sonderausgabe informiert Sie über alle wichtigen Änderungen. Unsere Abrechnungsexperten geben Ihnen konkrete Tipps, mit denen Sie von Anfang an das Optimum aus den neuen Regeln herausholen.  > lesen

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    20.01.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Versäumnisurteil Teil 3

    Die Terminsgebühr bei einem Versäumnisurteil nach einem Einspruch

    Ergeht ein Versäumnisurteil (VU), ist damit das Verfahren nicht zwingend beendet. Auf einen Einspruch hin ist das Verfahren fortzusetzen. Welche Auswirkungen das auf die Terminsgebühr hat, wird im folgenden Teil 3 der VU-Serie behandelt (die Nummerierung im Beitrag schließt direkt an die Ausführungen in den Teilen 1 und 2 an; vgl. zu Teil 1: RVG prof. 23, 213; vgl. zu Teil 2: RVG prof. 24, 14):  > lesen

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    26.03.2025 · Fachbeitrag aus RVGprof · Aktuelle Gesetzgebung

    KostBRÄG 2025: Änderungen der Anwaltsvergütung

    Das sog. Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) umfasst Neuregelungen zur Vormünder- und Betreuervergütung, Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie Änderungen des RVG und des Justizkostenrechts. Die Änderungen bei den Anwalts- und Justizkosten treten – im Monat nach Veröffentlichung im BGBl. – am 1.6.25 in Kraft ( iww.de/s12659 ; BR-Drucksache 89/25). Für Anwälte wurden das anwaltliche Vergütungsrecht strukturell verbessert und ...  > lesen

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    30.09.2024 · Fachbeitrag aus RVGprof · Gesetzliche Gebühren

    Die Zusatzgebühr fällt für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen an

    Die Gebühr nach Nr. 1010 VV RVG soll in bestimmten Ausnahmen Ausfälle kompensieren, die mit dem Wegfall der früheren Beweisgebühr nach der BRAGO durch das 2. KostRMoG entstanden sind: Der mit besonders umfangreichen Beweisaufnahmen anfallende Mehraufwand wird durch die Zusatzgebühr bzw. durch eine Anhebung der Terminsgebühr ausgeglichen. In der Praxis kommt dies zwar eher selten vor. Aktuelle Entscheidungen geben jedoch Anlass, sich mit der Zusatzgebühr näher zu befassen.  > lesen

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