03.02.2026 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Oft waren es die Folgen der Corona-Pandemie oder auch hohe Energiekosten: Viele Menschen sind in den vergangenen Jahren in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und bekamen keine Kredite oder wollten diese vermeiden. Sie wandten sich stattdessen an Freunde oder Bekannte. Das weiß auch unsere Leserin D. Mantel, Offenbach, die von einem Schuldner (zunächst) getäuscht wurde.
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12.12.2025 · Fachbeitrag aus FMP · Kosten
Haben die Parteien den Rechtsstreit durch Vergleich erledigt, aber die Kostentragung einer gerichtlichen Entscheidung unterstellt, ist über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen zu entscheiden, § 91a Abs. 1 ZPO.
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22.11.2025 · Fachbeitrag aus VE · Zwangsversteigerung
In VE 12, 195 und 22, 82 haben wir über Ansprüche aus einem Zwangsversteigerungsverfahren berichtet. Einige Leser fragen hierzu, wie sich die Pfändung des sog. Übererlöses nach den neuen Zwangsvollstreckungsformularen gestaltet. Hierbei handelt es sich um die Fälle, in denen der Steigpreis, also der Versteigerungserlös, ausreicht, um sämtliche Grundstückbelastungen zu bedienen und dann noch Restbeträge übrig bleiben, die dem Schuldner als ehemaligem Eigentümer gegen den Ersteher ...
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22.10.2025 ·
Downloads allgemein aus RVGprof
Zum 1.6.25 ist das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025, BGBl 25 I Nr. 109) in Kraft getreten. Es hat für Anwälte einige wichtige Änderungen mit sich gebracht. Für die Anwaltschaft stellt sich mittlerweile vermehrt die Frage, wann nach neuem Recht ...
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22.09.2025 · Fachbeitrag aus VE · Forderungsvollstreckung
Die Pfändung von Mautrückerstattungsansprüchen zählt sicherlich zu den eher ungewöhnlichen Vollstreckungsmöglichkeiten, da solche Forderungen nur bei einem engen Schuldnerkreis entstehen und für Gläubiger schwer erkennbar sind. Aufgrund dieser besonderen Voraussetzungen und der Seltenheit in der Praxis verschafft sie dem informierten Gläubiger eine lohnende, „exklusive“ Zugriffsmöglichkeit. Der folgende Beitrag klärt auf.
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