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    19.11.2023 · Fachbeitrag aus RVGprof · DAV-/BRAK-ECKPUNKTEPAPIER

    Diese Änderungen fordern die Anwälte für das Zivilverfahren

    Mit dem Ziel, weitere RVG-Veränderungen anzuregen, haben der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gemeinsam ein „Eckpunktepapier“ erstellt. Eine Übersicht über potenzielle Neuerungen im Bereich zivilrechtlicher Verfahren präsentiert der folgende Beitrag. Weitere Details sind unter dem Link iww.de/s8773 verfügbar. > lesen

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    14.11.2023 · Fachbeitrag aus VE · Zugriffschancen

    Altersrenten pfänden: ein Auslaufmodell?

    Männer hatten 2020 eine durchschnittliche Altersrente von 1227 EUR, Frauen eine deutlich geringere von 800 EUR. Lückenhafte Erwerbsbiografien bzw. niedrige Löhne werden sich künftig noch häufiger in geringen Renten spiegeln. Wir zeigen Ihnen, wo welche Renten gezahlt werden und worauf Sie taktisch achten sollten, wenn Sie überlegen, solche zu pfänden.  > lesen

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    26.10.2023 · Fachbeitrag aus RVGprof · Kostenerstattungsanspruch

    Verwirkung wird nicht im Festsetzungsverfahren geprüft

    Die Verwirkung des Kostenerstattungsanspruchs ist zwar möglich, kommt in der Praxis aber kaum vor. Denn die Verwirkung setzt neben dem Zeitmoment auch ein Umstandsmoment voraus, das in der Regel einer materiell-rechtlichen Prüfung bedarf. Das OLG Karlsruhe hat klargestellt, dass die Verwirkung nicht im Festsetzungsverfahren zu prüfen ist.  > lesen

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    24.10.2023 · Nachricht aus RVGprof · Elektronischer Rechtsverkehr

    Wachstumschancengesetz: Elektronische Rechnung soll für Rechtsanwälte ab 2025 Pflicht werden

    Das geplante Wachstumschancengesetz verpflichtet Rechtsanwälte, ab dem 1.1.25 gegenüber inländischen Unternehmern elektronische Rechnungen zu stellen und zu verarbeiten (vgl. Gesetzentwurf vom 30.8.23 unter iww.de/s8772 ). > lesen

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    25.08.2023 · Nachricht aus VE · Vollstreckung in Familiensachen

    Es eilt: Gegen Umgangsbeschlüsse umgehend vorgehen

    Greifen Anwälte in Kindschaftssachen einen ergangenen Beschluss an, müssen sie daran denken, dass dadurch keine aufschiebende Wirkung eintritt. Erstinstanzliche Beschlüsse sind ab Zustellung wirksam und damit sofort vollstreckbar (§ 86 Abs. 2 FamFG). Hier bleibt nur eine einzige Option, um die Vollstreckung zu verhindern, wie das OLG Celle bestätigt (20.2.23, 10 WF 32/23, Abruf-Nr. 236475 ).  > lesen

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