· Fachbeitrag · Kanzleischutz
Brandgefahr im Büro: Wenn es brenzlig wird
| Geräte wie Wasserkocher und Kaffeemaschinen gehören zu den Brandgefahren Nummer eins, auch im Büro. Kurzschlüsse und Schwelbrände sind keine Seltenheit - vor allem, da einige wohl eher ältere „Schätzchen“ von zuhause mit in die Firma nehmen. Aber ist das überhaupt erlaubt? Und worauf muss dabei geachtet werden? Darüber informiert die BG ETEM im neuen „impuls - die Zeitung für alle Beschäftigen“. |
Still und leise qualmte im Frühjahr in einem Münchener Büro eine defekte Mehrfachsteckdose nach Feierabend vor sich hin. Das Gerät lag unter einem Schreibtisch und löste schließlich einen Schwelbrand aus, den erst eine Reinigungskraft bemerkte. Dennoch war das komplette Büro zu diesem Zeitpunkt bereits komplett verrußt und verraucht. Stolze 25.000 Euro Sachschaden lautete die Bilanz.

Nur einer von vielen Fällen, in denen marode Elektrogeräte auch in Büros hohe Sachschäden oder gar Brandkatastrophen mit Personenschaden auslösen können. Oft gehen die Defekte dabei von älteren Geräten aus - nicht selten wurden diese vorher von Mitarbeitern mit in das Büro genommen.
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