Die Landesministerien für Arbeit und Soziales sowie die Bundesagentur für Arbeit sind für Apotheker die ersten Anlaufstellen, wenn es um Zuschüsse für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Deutschland geht. Die finanziellen Hilfen decken die Bereiche von der Ausbildung über die Einstellungen bis hin zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer ab. Auch kritische Phasen werden mit Insolvenzgeld oder Kurzarbeitergeld unterstützt. Für existenzgründende Apotheker sind die Zuschüsse aus den Bereichen ...
Im Rahmen der Stückelung bei Betäubungsmitteln (BtM) wurde in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 3/2013 der praktische Fall untersucht, was bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung über Ritalin 10 mg 2 x 50 Stück zu ...
Kontinuierlich informierte Kunden fühlen sich Ihrer Apotheke verbunden. Durch einen gedruckten oder digitalen Newsletter können Sie mit ihnen in regelmäßigen Abständen im Kontakt stehen und sie über alles ...
Nach wie vor erreichen uns Leseranfragen zu den Voraussetzungen, unter denen die Abgabe eines Fertigarzneimittels erfolgen kann, für das aktuell keine N-Normierung vorgesehen ist. Denn einzelne Änderungen der Packungsgrößenverordnung haben sich auf die N-Normierung bestimmter Fertigarzneimittel ausgewirkt. Insbesondere seit der Einführung der Spannbreitenregelung zum 1. Januar 2011 gibt es vermehrt Fertigarzneimittel, deren Packungsgröße außerhalb der für ihren Wirkstoff vorgesehenen N-Normierungen ...
Ein Apotheker fragt: „Ist es rechtlich zulässig, wenn Medikamente in Werkstätten für Behinderte durch dort angestelltes Personal (Schreiner, Gärtner etc.) nach einer Schulung durch eine Apotheke und Unterweisung ...
Wenn Sie potenzielle Neukunden über das Produktsortiment und Angebote Ihrer Apotheke per Brief
(= Direktmarketing) informieren wollen, gilt: Damit die Informationen ankommen, muss an erster Stelle die Adresse ...
Auch bei einer Retaxierung des ausgehändigten, aber nicht vom Leistungskatalog der GKV erfassten Arzneimittels kann der Versicherte mangels Sachleistung von der Krankenkasse nicht den Zuzahlungsbetrag zurückverlangen. Dies ist letztlich eine Konsequenz daraus, dass eine Krankenkasse gegen den Apotheker einen Rückzahlungsanspruch unter Einschluss der Zuzahlung des Versicherten hat, wenn sich herausstellt, dass der Apotheker das Arzneimittel unter Verstoß gegen Abgabevorschriften herausgegeben hat. Der ...