Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind. Die Regelungen gelten rückwirkend seit dem 23.07.2015. Geeinigt haben sich die Parteien darauf, dass eine Retaxation nicht mehr zulässig ist, wenn das Rezept formale Fehler enthält, die weder die Arzneimittelsicherheit noch die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch ...
Das Honorargutachten der Mainzer Agentur 2HM beschäftigt nach wie vor die Gemüter: Welche Auswirkungen auf die eigene Apotheke könnten drohen? AH gibt Ihnen eine Anleitung an die Hand, mit der Sie den eventuellen ...
Seit 01.06.2016 ist die Neufassung des Rahmenvertrags nach § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart. Dieser definiert in § 3 Fälle, in denen Retaxationen der Krankenkassen nicht zulässig sind.
Der Arzneilieferungsvertrag der Bundeswehr wurde am 01.07.1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung (im Vertragswerk als „Bundeswehr“ bezeichnet), und dem Deutschen Apothekerverband e. V. geschlossen. AH gibt einen Überblick über die Regelungen.
Der Kampf gegen gefälschte Arzneimittel, die Kriminelle in die legale Lieferkette vom Hersteller über den Großhandel bis hin zur Apotheke einzuschleusen versuchen, geht ab 01.04.2018 in eine neue Phase.
Die Zahl der Apotheken in Baden-Württemberg ist in den letzten zehn Jahren um circa 250 gesunken. Damit werden in manchen Regionen die Wege zur nächstgelegenen Apotheke weiter. Dort, wo die Entfernung zur nächsten ...
Die von einer Apotheke als Zugaben zu preisgebundenen Arzneimitteln angebotenen „Kuschelsocken“ sind wegen Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisverordnung nach wie vor unzulässig. Mit zwei Urteilen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen den Schlusspunkt in einem seit Jahren andauernden Streit gesetzt (OVG NRW, Urteile vom 08.09.2017, Az. 13 A 2979/15 und 13 A 3027/15, Urteile unter www.dejure.org ).