07.01.2025 · Fachbeitrag aus AH · Hilfsmittelversorgung
Entsprechend der durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in § 30 Sozialgesetzbuch (SGB) XI festgelegten Dynamisierung ist die Monatspauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zum 01.01.2025 von 40 auf 42 Euro angestiegen. Eine zweite Dynamisierung erfolgt zum 01.01.2028. Bereits erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit. Bis zu einer Entscheidung durch die Schiedsperson gelten die bisherigen Vertragsbedingungen weiter.
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06.01.2025 · Fachbeitrag aus AH · Sozialversicherung
Die Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung haben sich auch 2025 geändert. Alle praxisrelevanten Eckdaten finden Sie unter der Abruf-Nr. 50274039 .
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03.01.2025 · Fachbeitrag aus AH · Apothekervergütung
Seit dem 01.01.2025 darf es aufgrund einer Entscheidung der Schiedsstelle bei papiergebundenen Verordnungen im Bereich des Entlassmanagements nicht mehr zu Retaxationen kommen, wenn auf dem Vordruck die lebenslange Arztnummer (LANR) oder die Betriebsstättennummer (BSNR) fehlt oder diese nicht übereinstimmen.
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30.12.2024 · Fachbeitrag aus AH · Arzneimittelversorgung
Die Grünhorn Apotheke in Leipzig produziert als eine von wenigen Apotheken in Deutschland selbst Cannabisextrakte und gibt AH Einblicke in die hauseigene Herstellung.
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27.12.2024 · Fachbeitrag aus AH · Steuerkalender
Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung der jeden Monat fälligen Lohnsteuer die dreitägige gesetzliche Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Damit Sie alle Termine 2025 im Blick haben, hat „AH Apotheke heute“ diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie übersichtlich in einem Steuerkalender zusammengefasst.
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20.12.2024 · Fachbeitrag aus AH · Apothekenrecht
Neben dem einzelkaufmännischen Betrieb einer Hauptapotheke ist der Betrieb einer Filialapotheke, die gemeinsam mit einer anderen Person in der Rechtsform der OHG betrieben wird, zulässig. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Urteil vom 01.08.2024 (Az. 6 A 522/21) zur Auslegung der Vorschriften des Apothekengesetzes (ApoG) entschieden.
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