Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Neue Umzugskostenpauschalen 2012 und 2013

    | Arbeitgeber können Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Umzug an einen anderen Ort entstehen, steuerfrei erstatten. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat rückwirkend zum 1. März 2012 die umzugsbedingten Unterrichtskosten sowie die sonstigen Umzugsauslagen erhöht. Gleichzeitig hat es die Pauschalen veröffentlicht, die ab 1. Januar und 1. August 2013 gelten ( BMF, Schreiben vom 1.10.2012, Az. IV C 5 - S 2353/08/10007 , Abruf-Nr. 123088). |

     

    • Pauschale für sonstige Umzugskosten und Unterrichtskosten
    Datum des Umzugs
    Ledige
    Verheiratete
    Weitere Personen
    Umzugsbedingte Unterrichtskosten je Kind

    1.1.2012 bis 29.2.2012

    657 Euro

    1.314 Euro

    289 Euro

    1.657 Euro

    1.3.2012 bis 31.12.2012

    679 Euro

    1.357 Euro

    299 Euro

    1.711 Euro

    1.1.2013 bis 31.7.2013

    687 Euro

    1.374 Euro

    303 Euro

    1.732 Euro

    ab 1. August 2013

    695 Euro

    1.390 Euro

    306 Euro

    1.752 Euro

     

    Wichtig | Maßgeblich für die Pauschale ist der Familienstand am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Die Umzugskostenpauschale erhöht sich um 50 Prozent, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von fünf Jahren das zweite Mal aus beruflichen Gründen umzieht. Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber keine Erstattung erhalten, können diese Umzugskosten bei den Werbungskosten berücksichtigen.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 2 | ID 36506110