19.09.2018 · Fachbeitrag · Vermietung
BFH: So ist die ortsübliche Marktmiete bei möblierter Wohnung zu ermitteln
Bei der verbilligten Vermietung an Angehörige sind Werbungskosten in voller Höhe abziehbar, wenn die Miete mindestens 66 Prozent des ortsüblichen Niveaus beträgt (§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz [EStG]). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, wie die ortsübliche Marktmiete zu ermitteln ist, wenn möblierte Wohnungen vermietet werden (BFH, Urteil vom 06.02.2018, Az. IX R 14/17, Abruf-Nr. 202114 ).
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