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  • 22.02.2013 · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Verspätete Steuererklärung: Verspätungszuschlag vermeidbar

    | Reichen Sie trotz mehrmaliger Mahnungen Ihre Steuererklärung zu spät ein, kann das Finanzamt zur Strafe einen Verspätungszuschlag festsetzen. Der Hinweis, dass Sie krank gewesen seien und sich nach Ihrer Genesung erst um berufliche Belange kümmern mussten, hilft Ihnen nicht – es bedarf schon besserer Argumente (Finanzgericht (FG) Köln, Urteil vom 20.5.2012, Az. 7 K 3652/11, Abruf-Nr. 130556 ). |