23.07.2015 · Fachbeitrag · Steuererklärung
Steuererklärung kann auch per Telefax übermittelt werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im letzten Jahr entschieden, dass eine Einkommensteuererklärung auch wirksam per Telefax an das Finanzamt übermittelt werden kann (BFH, Urteil vom 8.10.2014, Az. VI R 82/13, Urteil unter www.dejure.org ). Ein dieser Rechtsprechung entgegenstehendes Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun mit sofortiger Wirkung aufgehoben (BMF, Schreiben vom 16.4.2015, Az. IV A 3 - S 0321/07/10003, Abruf-Nr. 144294 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig