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  • 23.07.2015 · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Steuererklärung kann auch per Telefax übermittelt werden

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im letzten Jahr entschieden, dass eine Einkommensteuererklärung auch wirksam per Telefax an das Finanzamt übermittelt werden kann (BFH, Urteil vom 8.10.2014, Az. VI R 82/13, Urteil unter www.dejure.org ). Ein dieser Rechtsprechung entgegenstehendes Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun mit sofortiger Wirkung aufgehoben (BMF, Schreiben vom 16.4.2015, Az. IV A 3 - S 0321/07/10003, Abruf-Nr. 144294 ).