20.06.2026 · Fachbeitrag · Sonderzahlungen
Zur Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Corona-Sonderzahlungen sind bzw. waren auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen (im Streitfall Urlaubsgeld und eine Bonuszahlung) steuerfrei. Die Zahlungen mussten vom Arbeitgeber zweckbestimmt zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise gewährt werden. Eine konkrete (individuelle) Belastung der begünstigten Arbeitnehmer durch die Corona-Krise war nicht erforderlich (BFH, Urteil vom 21.01.2026, Az. VI R 25/24, Abruf-Nr. 253857 ).
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