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  • · Nachricht · Sonderzahlungen

    Zahlungsfrist für steuerfreie Corona-Prämie bis zum 31.03.2022 verlängert

    | Der Zeitraum für die Zuwendung steuerfreier Corona-Sonderzahlungen von insgesamt maximal 1.500 Euro wird bis zum 31.03.2022 verlängert. Dies haben der Bundestag am 05.05.2021 und der Bundesrat am 28.05.2021 beschlossen. |

     

    Der Steuerfreibetrag von bis zu 1.500 Euro bleibt unverändert. Die Fristverlängerung in § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz (EStG) führt nicht dazu, dass die 1.500 Euro mehrfach steuerfrei ‒ womöglich zusätzlich zu einem nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei gewährten Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 ‒ ausgezahlt werden könnten. Lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags wird gestreckt (ggf. auch in mehreren Teilraten bis zu insgesamt 1.500 Euro).

    Quelle: ID 47462411