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  • 25.09.2014 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Zum Sonderausgabenabzug bei Schulgeldzahlungen

    | Unter gewissen Voraussetzungen können Eltern 30 Prozent des Schulgelds – maximal 5.000 Euro pro Jahr – für ein Kind als Sonderausgaben geltend machen. Zu den Bedingungen hat das Bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) aktuell Stellung bezogen (Verfügung vom 21.5.2014, Az. S 2221.1.1-9/42 St32, Abruf-Nr. 141834 ). In der umfassenden Verfügung geht das LfSt insbesondere auf die praxisrelevante Frage ein, in welchen Fällen eine begünstigte Schule/Einrichtung vorliegt. |