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  • 21.09.2017 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Elektronisches Lohnkonto: einheitlicher Standardsatz ab 01.01.2018 verbindlich

    | Ab dem 01.01.2018 müssen Arbeitgeber die aufzuzeichnenden lohnsteuerrelevanten Daten der Finanzbehörde nach einer amtlich vorgeschriebenen einheitlichen digitalen Schnittstelle elektronisch bereitstellen (Digitale LohnSchnittstelle [DLS]). Die in 2011 ausgesprochene bloße Empfehlung zur Anwendung der DLS ist damit überholt (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 26.05.2017, Az. IV C 5 - S 2386/07/0005: 001, Abruf-Nr. 194839 ). |