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  • 22.05.2019 · Fachbeitrag · Löhne und Gehälter

    BFH bestätigt: „Sensibilisierungswoche“ führt zu Arbeitslohn

    | Mit der Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 21.11.2018, Az. VI R 10/17, Abruf-Nr. 207948 ). Unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz kommt aber zumindest eine Steuerbefreiung von bis zu 500 Euro (Freibetrag) in Betracht. |