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  • · Nachricht · Körperschaftsteuergesetz

    Apotheke kann zum Zweckbetrieb eines Krankenhauses gehören

    | Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in Krankenhäusern ist nach § 67 Abgabenordnung (AO) ein steuerbegünstigter Zweckbetrieb. Begünstigt sind dabei nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht nur die reinen Behandlungsleistungen, sondern auch der Verkauf von Medikamenten in der Krankenhausapotheke. |

     

    Die Zweckbetriebszuordnung setzt voraus, dass die Medikamente im Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung stehen. Eine solche liegt definitionsgemäß nur vor, wenn Krankenhausärzte tätig sind. Dieses Kriterium ist für den BFH aber auch erfüllt, wenn Ärzte, die im Krankenhaus angestellt sind, außerhalb ihrer eigentlichen Arbeitszeit in der ambulanten Versorgung noch selbstständige Leistungen erbringen dürfen, die sie direkt gegenüber den Privatpatienten bzw. den Krankenkassen abrechnen (BFH, Urteil vom 06.06.2019, Az. V R 39/17, Abruf-Nr. 210296).

    Quelle: ID 46232577