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  • 21.08.2015 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Vorsicht bei Vorauszahlungen nach der Ehescheidung

    Solange das Finanzamt nicht weiß, dass die Eheleute nicht mehr zusammen zu veranlagen sind, kann es davon ausgehen, dass der die Vorauszahlungen leistende Ehegatte die Steuerschulden beider begleichen will (Finanzgericht [FG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 8.7.2014, Az. 5 K 93/11, Abruf- Nr. 143967, Az. der Revision beim Bundesfinanzhof: VII R 38/14 ).