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  • 21.08.2015 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Vorsicht bei Vorauszahlungen nach der Ehescheidung

    | Solange das Finanzamt nicht weiß, dass die Eheleute nicht mehr zusammen zu veranlagen sind, kann es davon ausgehen, dass der die Vorauszahlungen leistende Ehegatte die Steuerschulden beider begleichen will (Finanzgericht [FG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 8.7.2014, Az. 5 K 93/11, Abruf- Nr. 143967, Az. der Revision beim Bundesfinanzhof: VII R 38/14 ). |